BDO hat den ISR-Bulletin 2025/03 „Erster „Omnibus“-Paket der Europäischen Kommission – Wesentliche vorgeschlagene Änderungen an der CSRD“ veröffentlicht.
Dieser bietet einen kurzen Überblick über die Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit Schwerpunkt auf dem ersten „Omnibus“-Paket, das von der Europäischen Kommission (EK) am 26. Februar 2025 veröffentlicht wurde. Ziel des Pakets ist es, die Anforderungen an die Berichterstattung, die durch die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die EU-Taxonomieverordnung und die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) festgelegt wurden, zu vereinfachen und zu optimieren und dabei die Transparenz und die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Europäischen Grünen Kurses zu gewährleisten.
Wenn Ihr Unternehmen sich auf die Umsetzung der CSRD-Anforderungen vorbereitet oder nach Möglichkeiten sucht, die Berichterstattung über nachhaltige Entwicklung gemäß den neuesten Änderungen zu optimieren, bietet BDO in der Ukraine professionelle Dienstleistungen in diesem Bereich an. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gerne, die Details zu klären und die optimale Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.
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Quelle: BDO Global