Verrechnungspreise in der Ukraine: Neue Änderungen in der Liste der Niedrigsteuergebiete

Verrechnungspreise sind in der Ukraine ein wesentlicher Bestandteil der Steuerplanung für international tätige Unternehmen.


Das Hauptziel der Verrechnungspreise ist es, sicherzustellen, dass die Preise für Waren, Dienstleistungen oder andere Transaktionen dem Niveau entsprechen, das durch die Bedingungen des freien Marktes bestimmt wird. Dadurch wird Preismanipulationen vorgebeugt, die zur Steuerhinterziehung oder zur Verlagerung von Gewinnen in Länder mit niedrigen Steuersätzen genutzt werden könnten.  

Im Dezember 2024 verabschiedete der Ministerrat der Ukraine den Beschluss Nr. 1505 zu wichtigen Fragen, die direkte Auswirkungen auf internationale Abkommen und die Steuerpolitik von Unternehmen haben. Zu den wichtigsten Änderungen gehört eine aktualisierte Liste der Niedrigsteuergebiete, die für die ordnungsgemäße Planung von Transaktionen mit Gebietsansässigen in solchen Gebieten von entscheidender Bedeutung ist.  

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 3813-IX „Über Änderungen des Steuergesetzbuchs der Ukraine hinsichtlich der Besonderheiten der Steuerverwaltung während des Kriegsrechts für Steuerzahler mit hoher freiwilliger Einhaltung der Steuergesetze“ wurde im Zuge der Reform der Liste die Anzahl der Gerichtsbarkeiten von 78 auf 46 reduziert, wobei die meisten davon klassische Offshore- und Niedrigsteuergebiete sind. wurde die Anzahl der Jurisdiktionen von 78 auf 46 reduziert, von denen die meisten klassische Offshore- und Niedrigsteuerjurisdiktionen sind.

Aus der Liste gestrichen
  • Unter anderem Zypern, Irland, Moldawien, Hongkong 
  • Staaten, mit denen die Ukraine internationale Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung geschlossen hat.

Neue Staaten wurden aufgenommen:
  • Länder, die in der Liste der Offshore-Zonen aufgeführt sind, die durch den Erlass des Ministerkabinetts der Ukraine vom 23. Februar 2011 Nr. 143-р 
  • Staaten, die auf der „schwarzen Liste” der FATF (Financial Action Task Force) stehen 
  • Staaten (Gebiete), die keinen zeitnahen und vollständigen Austausch von Steuer- und Finanzinformationen gewährleisten.Gleichzeitig ist derzeit nicht ganz klar, ab wann die aktualisierte Liste anzuwenden ist: ab Anfang 2025 oder ab 2026 (da gemäß Abs.

39.2.1.2 des Steuergesetzbuchs der Ukraine „Werden Änderungen an dieser Liste nach dem 30. November genehmigt, gelten diese Änderungen ab dem 1. Januar des zweiten Berichtsjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem diese Änderungen vorgenommen wurden.“). Da die Frage des Zeitpunkts der Einführung der Änderungen noch nicht endgültig geklärt ist, warten die Unternehmen derzeit auf offizielle Erläuterungen der Staatlichen Steuerdienstes der Ukraine, die zur Festlegung des genauen Datums der Anwendung der neuen Vorschriften beitragen werden.

Das Team von BDO in der Ukraine empfiehlt Unternehmen, die Änderungen in der Gesetzgebung aufmerksam zu verfolgen und ihre Ansätze zur Verrechnungspreisgestaltung rechtzeitig anzupassen. Unsere Experten stehen Ihnen bei diesem Prozess gerne zur Seite. Angesichts der Komplexität und der ständigen Weiterentwicklung der Anforderungen an die Verrechnungspreise ist die Beratung durch erfahrene Fachleute von entscheidender Bedeutung, um Fehler zu vermeiden. 

Wenden Sie sich an BDO in der Ukraine, um Beratung und professionelle Unterstützung im Bereich der Verrechnungspreise zu erhalten – wir sind stets bereit, Ihnen bei der Suche nach den optimalen Lösungen für Ihr Unternehmen zu helfen.

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