Berichterstattung für kontrollierte ausländische Unternehmen (CFCs) und Verrechnungspreise im Jahr 2026:

Sich weiterentwickelnde Ansätze zur Einhaltung der Steuervorschriften

Berichterstattung für kontrollierte ausländische Unternehmen (CFCs) und Verrechnungspreise im Jahr 2026:

Das Material wurde von Аndrii Khalaim,
Leitender Rechtsberater 

Im Jahr 2026 ist in der ukrainischen Steuerpraxis ein qualitativer Wandel im Umgang mit der internationalen Steuerkontrolle zu beobachten. Der Schwerpunkt liegt nicht mehr auf der formalen Korrektheit der Dokumentation, sondern auf der tatsächlichen wirtschaftlichen Substanz der Transaktionen. Dieser Ansatz spiegelt sich zunehmend in der Haltung des Staatlichen Steuerdienstes der Ukraine wider.


Zwei individuelle Steuerbescheide (individual tax rulings, IPK) sind in dieser Hinsicht besonders aufschlussreich: 
  • Nr. 1450/IPK/99-00-24-03-03 vom 13. März 2026 (betreffend CFCs) 
  • Nr. 1052/IPK/99-00-21-02-03 vom 24. Februar 2026 (betreffend Verrechnungspreise für den Export von Rohstoffen). 

Ihre Bedeutung geht über Einzelfälle hinaus, da sie den systematischen Ansatz der Steuerbehörde bei der Beurteilung des Verhaltens von Steuerpflichtigen widerspiegeln.


CFC-Meldepflicht: neue Schwerpunkte bei der Steuerkontrolle


Die erste Reihe von Themen, die in IPK Nr. 1450/99‑00‑24‑03‑03 behandelt wird, betrifft die Meldung von kontrollierten ausländischen Gesellschaften (CFCs). Aus formaler Sicht sind die Meldepflichten klar definiert: Beherrschende Personen müssen zusammen mit ihrer jährlichen Steuererklärung einen CFC-Bericht einreichen; liegen keine vollständigen Finanzdaten vor, kann zunächst ein verkürzter Bericht eingereicht werden, dem zu einem späteren Zeitpunkt ein vollständiger Bericht folgt. In der Praxis liegt die zentrale Frage in der Möglichkeit, Fehler in bereits eingereichten CFC-Berichten zu korrigieren. 

Die erste Reihe von Themen, die in IPK Nr. 1450/99‑00‑24‑03‑03 behandelt wird, betrifft die Meldung von kontrollierten ausländischen Gesellschaften (CFCs). Aus formaler Sicht sind die Meldepflichten klar definiert: Beherrschende Personen müssen zusammen mit ihrer jährlichen Steuererklärung einen CFC-Bericht einreichen; liegen keine vollständigen Finanzdaten vor, kann zunächst ein verkürzter Bericht eingereicht werden, dem zu einem späteren Zeitpunkt ein vollständiger Bericht folgt. In der Praxis liegt die zentrale Frage in der Möglichkeit, Fehler in bereits eingereichten CFC-Berichten zu korrigieren. 

Dieser Ansatz hat weitreichende Auswirkungen, die weit über eine bloße Einschränkung der technischen Möglichkeiten eines Steuerpflichtigen hinausgehen. Er gestaltet das Konzept der Steuerkonformität bei der CFC-Meldung grundlegend neu. Während Meldefehler früher oft als Probleme angesehen wurden, die ohne wesentliche Konsequenzen korrigiert werden konnten, wird nun jede Ungenauigkeit als potenzielles Steuerrisiko behandelt. Da CFC-Informationen von den Steuerbehörden für eine umfassende Analyse der Aktivitäten eines Steuerpflichtigen – einschließlich internationaler Strukturen und Einkommensquellen – herangezogen werden, können selbst rein technische Fehler die spätere Festsetzung der Steuerschuld beeinflussen.


Verrechnungspreise im Jahr 2026: Vorrang der wirtschaftlichen Substanz


Der zweite Themenkomplex, der im IPK Nr. 1052/99‑00‑21‑02‑03 behandelt wird, betrifft die Verrechnungspreise bei Transaktionen mit Rohstoffen. In diesem Fall räumt die Steuerbehörde der wirtschaftlichen Substanz der Transaktionen eindeutig Vorrang vor deren formalem Dokumentationsrahmen ein. 

Ein wesentliches Element solcher Transaktionen ist die vom Steuerpflichtigen eingereichte Mitteilung über den Vertragsabschluss. Das bestätigt, dass die wesentlichen Vertragsbedingungen, insbesondere der Preis, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen den Parteien vereinbart wurden. Sofern die Angaben in der Mitteilung den tatsächlichen Umständen der Transaktion entsprechen, ist der Steuerpflichtige berechtigt, das Datum des Vertragsabschlusses als Grundlage für den Vergleich des Preises der verbundenen Transaktion mit Marktindikatoren heranzuziehen. 

Der IPK legt eindeutig fest, unter welchen Umständen dieser Ansatz nicht zur Anwendung kommt. Wenn keine Meldung eingereicht wurde, wenn die in der Meldung enthaltenen Angaben nicht den tatsächlichen Bedingungen der Transaktion entsprechen, wenn die Parteien wesentliche Vertragsbedingungen ändern oder wenn das Verhalten der Parteien selbst im Widerspruch zu den angegebenen Bedingungen steht, passt die Steuerbehörde ihren analytischen Ansatz an. In solchen Fällen wird der Zeitpunkt der Eigentumsübertragung an den Waren oder der Zeitpunkt ihres Versands zum maßgeblichen Bezugspunkt, und anhand dieses Zeitpunkts wird der Transaktionspreis mit Marktindikatoren verglichen. 

Dieser Ansatz ist von grundlegender Bedeutung, da er den Steuerpflichtigen faktisch die Möglichkeit nimmt, sich in einer frühen Phase einer Transaktion formell einen günstigen Preis zu sichern, wenn das spätere Verhalten der Parteien nicht den vereinbarten Bedingungen entspricht. Darüber hinaus stellt die Steuerbehörde ausdrücklich fest, dass im Falle einer Diskrepanz zwischen den Vertragsbedingungen und den tatsächlichen Umständen der Transaktion das tatsächliche Verhalten der Parteien, die eingesetzten Vermögenswerte und die Risikoverteilung die entscheidenden Faktoren für die Verrechnungspreisgestaltung sind. Dieser Ansatz steht in vollem Einklang mit der internationalen Praxis bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes, wonach die Analyse von Funktionen, Vermögenswerten und Risiken eine entscheidende Rolle spielt.


Neues Modell der Steuerkontrolle in der Ukraine


Zusammenfassend lässt sich anhand der in den IPKs Nr. 1450/99‑00‑24‑03‑03 und Nr. 1052/99‑00‑21‑02‑03 dargelegten Ansätze feststellen, dass sich in der Ukraine ein neues Modell der Steuerkontrolle herausbildet. Dieses Modell basiert auf einer eingehenden Analyse der Aktivitäten der Steuerpflichtigen, dem Abgleich mehrerer Informationsquellen und einer Bewertung der wirtschaftlichen Substanz von Transaktionen. In diesem Zusammenhang sind etwaige Diskrepanzen zwischen der formalen Dokumentation und den tatsächlichen Geschäftsaktivitäten nicht mehr nur eine reine Formalität, sondern werden zu einer Quelle steuerlicher Risiken. 

Dementsprechend sind Unternehmen gezwungen, sich an die neuen Spielregeln anzupassen. Steuerkonformität kann sich nicht mehr auf die ordnungsgemäße Erstellung von Unterlagen oder die formale Einhaltung von Verfahren beschränken. Vielmehr erfordert sie einen systemischen Ansatz, der die Konsistenz aller Elemente der Geschäftstätigkeit gewährleistet – von der Struktur des internationalen Geschäfts bis hin zu den konkreten Bedingungen, unter denen Transaktionen durchgeführt werden. Genau diese Konsistenz ist die entscheidende Voraussetzung für die Minimierung von Steuerrisiken im heutigen regulatorischen Umfeld. 

Durch die Zusammenarbeit mit BDO in der Ukraine erhalten Sie umfassende Unterstützung in Fragen der Verrechnungspreise und bei CFC-Angelegenheiten. Unsere Experten helfen Unternehmen dabei, komplexe steuerliche Anforderungen sicher zu meistern, Risiken zu minimieren und die Einhaltung moderner internationaler Steuerstandards zu gewährleisten. 

Sollten Sie weitere Beratung oder professionelle Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Wichtigste Schlussfolgerungen:

  • Der Schwerpunkt der Steuerkontrolle verlagert sich von der formalen Berichterstattung hin zur wirtschaftlichen Substanz von Transaktionen: Der Staatliche Steuerdienst bewertet zunehmend das tatsächliche Verhalten der Steuerpflichtigen und nicht mehr nur die formale Richtigkeit der Unterlagen. 
  • Ein CFC-Bericht kann nicht widerrufen oder für ungültig erklärt werden: Alle übermittelten Daten verbleiben in den Informationssystemen der Steuerbehörden und fließen in nachfolgende Analysen ein, während Fehler zu Steuerrisiken werden. 
  • Die einzige Möglichkeit, Fehler in der CFC-Berichterstattung zu beheben, besteht in Erklärungen und berichtigten Einreichungen, was bereits bei der ersten Einreichung ein deutlich höheres Maß an Sorgfalt erfordert. 
  • Bei der Verrechnungspreisgestaltung sind die formalen Vertragsbedingungen nur insoweit relevant, wie sie eingehalten werden; bei Abweichungen stützt sich die Steuerbehörde auf das tatsächliche Verhalten der Parteien, die eingesetzten Vermögenswerte und die Risikoverteilung. 
  • Die Steuerkonformität im Jahr 2026 entwickelt sich zu einem systemischen Prozess, der Unternehmensstrukturen, die wirtschaftliche Begründung von Transaktionen und deren praktische Umsetzung umfasst, anstatt sich lediglich auf die formale Einhaltung von Verfahren zu beschränken.  

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