Die neue Richtlinie stellt erhebliche Anforderungen an die Angleichung der Cybersicherheitsfähigkeiten von Organisationen in verschiedenen Sektoren, die als wesentlich oder wichtig eingestuft sind.
NIS2 stärkt die Sicherheit der Netzwerke und Informationssysteme der EU, indem sie Betreiber kritischer Infrastrukturen verpflichtet, Mindeststandards für Cybersicherheit einzuführen und Cybervorfälle zu melden. Sie erweitert den Anwendungsbereich der NIS-Richtlinie auf mehr Organisationen und Sektoren und zielt darauf ab, die Sicherheit der Lieferketten zu verbessern, die Berichterstattung zu vereinheitlichen und europaweit strengere Maßnahmen und Sanktionen für ein sichereres und geschützteres Europa einzuführen.
Diese verbindlichen Standards für die Cybersicherheit, die auf einer Risikobewertung basieren, können wirksam dazu beitragen, die Cybersicherheit von Organisationen zu stärken, die diese Standards übernehmen und einhalten, von denen viele wahrscheinlich Teil einer bestehenden Cybersicherheitspolitik sind. Die Nichteinhaltung dieser verbindlichen Standards kann zu erheblichen Geldstrafen führen. NIS2 – Europäische und nationale Rechtsvorschriften zur Cybersicherheit von Organisationen.