Nationale Kommission für Wertpapiere und den Aktienmarkt stellt von XML auf das XBRL um

Die Nationale Kommission für Wertpapiere und den Wertpapiermarkt (im Folgenden „Kommission“) hat am 19. September 2025 den Beschluss Nr. 09/21/2902/K03 „Über die Genehmigung von Änderungen einiger Rechtsakte der Nationalen Kommission für Wertpapiere und den Wertpapiermarkt bezüglich der Ordnung für die Vorlage von Finanzberichten” (im Folgenden – Beschluss) verabschiedet.

Die Änderungen treten am 1. November 2025 in Kraft. 

Mit den neuesten Änderungen wurde die Verpflichtung zur Einreichung von Finanzberichten im XML-Format aufgehoben und ein einheitliches obligatorisches Format festgelegt: Finanzberichte nach internationalen Standards sind ausschließlich im XBRL-Format über das Zentrum für die Erfassung von Finanzberichten einzureichen. 

Damit hat die Kommission ihre eigenen Rechtsvorschriften mit den Anforderungen der geltenden Gesetzgebung, nämlich dem Gesetz der Ukraine „Über die Buchführung und Finanzberichterstattung in der Ukraine” und den Beschlüssen des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 419 vom 28.02.2000 und Nr. 845 vom 11.08.2023, in Einklang gebracht.

Die Änderungen betreffen sowohl professionelle Teilnehmer an Kapitalmärkten und organisierten Warenmärkten als auch Emittenten von Wertpapieren, die regulierte Informationen gemäß der Verordnung Nr. 608 über die Offenlegung von Informationen durch Emittenten von Wertpapieren sowie Personen, die Sicherheiten für solche Wertpapiere stellen, genehmigt durch den Beschluss der Kommission vom 6. Juni 2023 (im Folgenden „Verordnung Nr. 608“). 

Insbesondere wird in Abschnitt 25, Kapitel 1, Abschnitt II der Verordnung Nr. 608 präzisiert, dass Emittenten, die für die Erstellung ihrer Finanzberichte (Jahres- und Zwischenberichte) internationale Rechnungslegungsstandards anwenden, ihre Finanzberichte und den Bericht der Geschäftsleitung (Managementbericht) / konsolidierten Finanzberichte und konsolidierten Managementberichte (konsolidierten Managementbericht) im Falle der Erstellung konsolidierter Finanzberichte auf der Grundlage der Taxonomie der Finanzberichte nach internationalen Rechnungslegungsstandards in einem einheitlichen elektronischen Format (XBRL-Format) erstellen. 

Darüber hinaus wurde dieser Punkt um Anforderungen an den Inhalt der elektronischen Datei mit dem Jahresabschluss im XBRL-Format ergänzt, die zwingend Folgendes enthalten muss: 
  • den Prüfungsbericht, der vom Emittenten zusammen mit dem Jahresabschluss / konsolidierten Jahresabschluss (im Falle der Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses) vorgelegt wird; 
  • einen Bericht über die Prüfung des Zwischenabschlusses/Zwischenkonzernabschlusses (im Falle der Erstellung eines Konzernabschlusses) in den Fällen, die durch das Gesetz und die Rechtsvorschriften der Kommission vorgesehen sind. 

Die Anhänge 7 und 10 der Verordnung Nr. 608 wurden um die Anforderung ergänzt, die URL-Adresse des Zentrums für die Sammlung von Finanzberichten anzugeben, unter der die Finanzberichte des Emittenten veröffentlicht werden, wenn der Jahresfinanzbericht im XBRL-Format erstellt und beim Zentrum für die Sammlung von Finanzberichten eingereicht wird. 

Es sei auch daran erinnert, dass die Kommission für ihre berichtspflichtigen Unternehmen (Wertpapieremittenten, professionelle Kapitalmarktteilnehmer, professionelle Teilnehmer an organisierten Warenmärkten) die Kommission eine Frist bis zum 31. Oktober 2025 für die Einreichung der Jahres- und Zwischenabschlüsse für den gesamten Zeitraum der Nichtvorlage im XBRL-Format über das Zentrum für die Erfassung von Finanzberichten festgelegt hat. 

Andere Berichtspflichtige, die während des Kriegsrechts keine Finanzberichte vorgelegt haben, müssen diese gemäß den Anforderungen des Gesetzes der Ukraine „Über den Schutz der Interessen von Berichtspflichtigen und anderen Dokumenten während des Kriegsrechts oder Kriegszustands“ bis zum 5. Oktober 2025 einreichen. 

Somit gewährleisten die von der Kommission verabschiedeten Änderungen die Vereinheitlichung der Verfahren zur Vorlage von Finanzberichten gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, indem sie die Verwendung des XML-Formats abschaffen und das einheitliche obligatorische XBRL-Format über das Zentrum für die Erfassung von Finanzberichten festlegen. Dies erhöht die Transparenz und Standardisierung der Berichterstattung von professionellen Kapitalmarktteilnehmern und Wertpapieremittenten und präzisiert die Anforderungen an den Inhalt elektronischer Dateien und die Offenlegung von Informationen durch Emittenten. 

Das Team von BDO in der Ukraine verfügt über fundierte Fachkenntnisse im Bereich IFRS und XBRL und ist bereit, Unternehmen, die ihre Finanzberichte im neuen Format einreichen müssen, umfassend zu unterstützen. Wir bieten Unterstützung in allen Phasen: von der Vorbereitung der iXBRL-Dateien bis hin zur Beratung zu Taxonomie und regulatorischen Anforderungen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um die Anforderungen der Kommission ohne Risiken und mit Zuversicht zu erfüllen.

Ansprechpartner

Roman Hruba

Roman Hruba

Leiter der Abteilung für Buchhaltungsberatung und Transaktionsunterstützung
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