Internationale Rechnungslegungsvorschriften (IFRS)

Internationale Rechnungslegungsvorschriften (IFRS)

 

Die Einführung der obligatorischen Rechnungslegung nach IFRS in der Ukraine begann mit der Änderung des Gesetzes der Ukraine vom 16.07.1999 Nr. 996-XIV „Über die Buchführung und Finanzberichterstattung in der Ukraine“.
 

Internationale Rechnungslegungsvorschriften oder IFRS (engl. International Financial Reporting Standards – IFRS) sind eine Reihe von Standards und Interpretationen, die die Regeln für die Erstellung von Finanzberichten regeln. Sie werden vom International Accounting Standards Board (IASB) entwickelt und legen die Regeln für die Rechnungslegung von Unternehmen fest. Derzeit verwenden Unternehmen in mehr als 120 Ländern weltweit die IFRS als Grundlage für die Erstellung ihrer Finanzberichte.


Aufgabe der IFRS – Vereinheitlichung der Rechnungslegung unabhängig vom Standort des Unternehmens. 

Ziel – Transparenz der Unternehmensführung, um die Stabilität der Finanzmärkte und die Entwicklung der Weltwirtschaft zu gewährleisten. Die gemäß den IFRS erstellte Rechnungslegung ist eine Art „Gütesiegel“ und bestätigt die Zuverlässigkeit der vorgelegten Informationen.

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Für wen ist die Anwendung der IFRS in der Ukraine verpflichtend?

Am 5. Oktober 2017 hat die Werchowna Rada der Ukraine mit Gesetz Nr. 2164-VIII Änderungen zum Gesetz „Über Rechnungslegung und Finanzberichterstattung in der Ukraine“ verabschiedet, die die Erstellung von Abschlüssen nach IFRS für ukrainische Unternehmen, die die folgenden Kriterien erfüllen, verpflichtend machen:


Was ist von öffentlichem Interesse:

 
  • Emittenten von Wertpapieren, deren Wertpapiere zum Handel an Wertpapierbörsen zugelassen sind oder für deren Wertpapiere ein öffentliches Angebot erfolgt ist 
  • Banken 
  • Versicherungsunternehmen 
  • nichtstaatliche Pensionsfonds 
  • sonstige Finanzinstitute (mit Ausnahme von anderen Finanzinstituten und nichtstaatlichen Pensionsfonds, die zu Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen gehören) 
  • große Unternehmen

Großunternehmen sind Unternehmen, die nicht den Kriterien für mittlere Unternehmen entsprechen und deren Kennzahlen zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses für das vorangegangene Geschäftsjahr mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

     - Bilanzwert der Vermögenswerte – über 20 Millionen Euro
     - Nettoumsatz aus dem Verkauf von Produkten (Waren, Arbeiten, Dienstleistungen) – über 40 Millionen Euro
     - Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten – über 250 Personen


 Öffentliche Aktiengesellschaften
 

 

Unternehmen, die in der Rohstoffindustrie tätig sind
 

 

Unternehmen, die wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, deren Arten vom Ministerrat der Ukraine festgelegt werden

 


Neben den oben genannten Kategorien, für die die Rechnungslegung nach internationalen Standards obligatorisch ist, können Unternehmen selbstständig entscheiden, ob sie in der Ukraine auf das IFRS-Rechnungslegungsmodell umstellen möchten.
 

Gehört Ihr Unternehmen zu dieser Liste? Wir empfehlen Ihnen, eine Beratung bei den Spezialisten von BDO Ukraine zu vereinbaren, die Ihnen dabei helfen werden, die richtigen Antworten zu finden.

Vorteile der Umstellung auf IFRS

Wirtschaftliche und reputationsbezogene Vorteile – eine direkte Folge der Umstellung auf internationale Rechnungslegungsstandards.

 

IFRS-Dienstleistungen von BDO in der Ukraine

Unser Team besteht aus zertifizierten (ACCA, FCCA) und erfahrenen Fachleuten, die umfassende IFRS-Dienstleistungen anbieten, um die Einhaltung der internationalen Rechnungslegungsstandards zu gewährleisten und Störungen im Geschäftsbetrieb unserer Kunden zu minimieren.

  1. Umstellung auf IFRS-Rechnungslegung
  2. Umstellung der Finanzberichterstattung auf IFRS
  3. Automatisierung der IFRS-Rechnungslegung
  4. Beratung zu IFRS
  5. Schulungen zur Anwendung von IFRS


BDO hilft Ihnen, die bevorstehenden Veränderungen zu verstehen und sich darauf vorzubereiten. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Steuerung dieses Prozesses, indem sie die Auswirkungen der neuen Rechnungslegungsstandards bewerten oder bei deren Umsetzung helfen.

 

IFRS-Broschüre
Broschüre „Finanzberichterstattung im iXBRL-Format“

IFRS-Beispielabschlüsse (Dezember 2023) IFRS-Rechnungslegungsvorschriften 

Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Dienstleistungen zur Einführung der internationalen Rechnungslegung in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich bitte an die Experten von BDO in der Ukraine.

Ansprechpartner

Roman Hruba

Roman Hruba

Leiter der Abteilung für Buchhaltungsberatung und Transaktionsunterstützung
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