
Andrij Borenkow
Nichtbank-Finanzdienstleister sind verpflichtet, ihr Informationssicherheits- und Cybersicherheitssystem gemäß den Anforderungen der Verordnung Nr. 143 des Vorstands der Nationalbank der Ukraine anzupassen. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen birgt erhebliche regulatorische, operative und Reputationsrisiken und erhöht die Wahrscheinlichkeit von Beanstandungen bei Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde.
BDO in der Ukraine bietet professionelle Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Bewertung und Beratung für Finanzdienstleistungsunternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der Verordnung Nr. 143 der Nationalbank der Ukraine und unterstützt Unternehmen dabei, ihre allgemeine Widerstandsfähigkeit gegenüber Cybersicherheitsbedrohungen zu verbessern.
Wer fällt unter die Verordnung Nr. 143 der Nationalbank der Ukraine?
Die Anforderungen der Verordnung gelten für Nichtbanken, die Finanzdienstleistungen anbieten, insbesondere:

Die Verordnung legt die Verpflichtung fest, innerhalb von 12 Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens die Aktivitäten an die neuen Anforderungen im Bereich der Informationssicherheit und des Cyber-Schutzes anzupassen.
Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Cybersicherheit, die in der Verordnung Nr. 143 der Nationalbank der Ukraine vom 9. Dezember 2025 beschrieben sind
Wir führen eine unabhängige Bewertung der Konformität Ihrer Organisation mit den Anforderungen der Verordnung Nr. 143 durch, insbesondere:
Ergebnisse der Prüfung gemäß Beschluss Nr. 143 der Nationalbank der Ukraine
Das Ergebnis der Prüfung ist ein strukturierter Bericht mit einer Lückenanalyse, Empfehlungen und einem klaren Verständnis des regulatorischen Risikos. Jeder Punkt der Verordnung Nr. 143 wird als „entspricht“, „entspricht teilweise“ oder „entspricht nicht“ bewertet. Bei teilweiser oder vollständiger Nichtübereinstimmung mit einem einzelnen Punkt wird eine praktische Empfehlung zu dessen Behebung gegeben.
Empfehlungen und Roadmap zur Verbesserung der Cybersicherheit
Basierend auf den Ergebnissen der Prüfung:
Beratung bei der Erstellung von Cybersicherheitsdokumenten
BDO in der Ukraine berät und begleitet Kunden bei der Erstellung und Aktualisierung interner Dokumente, die in der Verordnung Nr. 143 der Nationalbank der Ukraine vorgesehen sind, darunter:
Die Dokumentation wird unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen der NBU und der praktischen Anwendbarkeit im täglichen Betrieb erstellt.
Warum ist BDO in der Ukraine Ihr Partner für Cybersicherheit?
Wir unterstützen Finanzdienstleister dabei, die Anforderungen der Verordnung Nr. 143 der Nationalbank der Ukraine zuverlässig zu erfüllen, die Risiken für die Informationssicherheit ihres Unternehmens zu minimieren und sich auf Prüfungen durch die Aufsichtsbehörde vorzubereiten.

Andrij Borenkow