Das Material wurde von Frau Natalija Sliptschenko,
Senior-Spezialistin für Personalverwaltung /
Spezialistin für Militärregistrierung
Abteilung für Personalverwaltung
und Gehaltsabrechnung
Neue Anforderungen an die militärische Registrierung: Anleitung für Unternehmen
Änderungen im Bereich der militärischen Registrierung stoßen stets auf großes Interesse bei Führungskräften von Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen sowie bei Personen, die für die militärische Registrierung verantwortlich sind. Im Juli 2025 wurden auf gesetzlicher Ebene neue Vorschriften und Ansätze verabschiedet, insbesondere für die Führung von Militärregistern, die eine entsprechende Reaktion erfordern und unmittelbar eine Aktualisierung der geltenden Verfahren und Dokumente notwendig machen. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Bestimmungen und Erläuterungen zu den Neuerungen, die bei der Führung von Militärregistern in Unternehmen zu berücksichtigen sind.
Neue Anforderungen: Was sieht die Verordnung Nr. 916 vor
Am 31. Juli 2025 traten Änderungen der Verordnung über die Organisation und Führung der Wehrpflichtigen-, Wehrpflichtigen- und Reservistenregister in Kraft, die durch die Verordnung des Ministerrats der Ukraine vom 30.12.2022 Nr. 1487 (im Folgenden „Verordnung Nr. 1487“), die durch den Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 916 vom 30.07.2025 eingeführt wurden.
Die wesentlichen Änderungen in Bezug auf die Führung der Wehrpflichtigenregister betreffen die Anhänge zur Verordnung Nr. 1487, die von Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen geführt werden.
Es handelt sich um Änderungen an:
- Anhang 2 zur Verordnung Nr. 1487
- Anhang 5 zur Verordnung Nr. 1487
- Anhang 6 zur Verordnung Nr. 1487
Aktualisierte Vorschriften zur Wehrpflicht: Maßnahmen des Arbeitgebers
In Anhang 2 zur Verordnung Nr. 1487 sind die Vorschriften zur Wehrpflicht für Wehrpflichtige, Wehrdienstpflichtige und Reservisten in einer neuen Fassung aufgeführt. Es ist anzumerken, dass den Vorschriften zur Wehrpflicht nichts Neues hinzugefügt wurde, sondern dass Unterpunkt 10-1 von Punkt 1 gestrichen wurde.
Die Hauptaufgaben für alle, die für die Wehrpflicht zuständig sind, sind:
- Die Vorschriften zur Wehrpflicht zu aktualisieren.
- Diese an einem gut zugänglichen Ort auszuhängen. Zum Beispiel am Informationsstand des Unternehmens oder an einem speziellen Stand für die Wehrpflicht (falls vorhanden).
Daher müssen Mitarbeiter, die nach dem 31. Juli 2025 eingestellt werden, mit den aktualisierten Vorschriften für die Wehrpflichtigen, Wehrpflichtigen und Reservisten vertraut gemacht werden. Alle anderen Mitarbeiter können ebenfalls in einer für das Unternehmen geeigneten Weise mit den Vorschriften vertraut gemacht werden, beispielsweise durch Versand an die Unternehmens-E-Mail-Adresse oder Veröffentlichung der Vorschriften auf der Unternehmens-Intranetseite.
Neues Formular für die Listen der persönlichen Wehrpflichtigen
• Anhang 5 zur Verordnung Nr. 1487 wurde ebenfalls in einer neuen Fassung veröffentlicht. Der Titel von Anhang 5 zur Verordnung Nr. 1487 wurde geändert. Während dieser Anhang zuvor den Titel „Listen der persönlichen Wehrpflichtigen” trug, lautet er seit dem 31. Juli 2025 „Listen der persönlichen Wehrpflichtigen, Wehrpflichtigen und Reservisten” (im Folgenden „Listen”).
• Die Beschreibung zum Ausfüllen der Listen wurde geändert: Vor der Änderung gab es drei Beschreibungen, jetzt gibt es nur noch eine.
• Im Punkt 37 der Verordnung Nr. 1487 wurde festgelegt, dass die Listen in einem einzigen Fall zusammengefasst werden, während vor der Änderung angegeben war, dass für die Listen jeder Gruppe ein separater Fall angelegt wird.
- Entfernte Felder
Die nächste Änderung in Anhang 5 der Verordnung Nr. 1487 betrifft die Entfernung bestimmter Felder aus der Liste. Es wurden Spalten (Angaben) entfernt, in denen Folgendes angegeben war:
- Angaben zur Ausbildung und zum Fachgebiet
- Angaben zum Reisepass eines ukrainischen Staatsbürgers für Auslandsreisen
- Familienstand, Nachname, Vorname und Vatersname der Familienmitglieder sowie deren Geburtsjahr
- Zusammensetzung (Ausbildungsprofil für Offiziere)
- die Registrierungskategorie (für Offiziere – Dienstgrad)
- die Diensttauglichkeit.
- Es wurden Felder hinzugefügt für:
- die Kategorie der Wehrpflicht (hier ist „Wehrpflichtiger“, „Wehrdienstpflichtiger“ oder „Reservist“ einzutragen)
- Angaben zum Vorliegen einer Zurückstellung (Frist und Grund)
- Angaben zum Wehrdienst (ja oder nein)
- Informationen über das Vorliegen einer Mobilisierungsanordnung (ja oder nein)
- separate Angabe der Nummer des Eintrags im Einheitlichen staatlichen Register der Wehrpflichtigen, Wehrpflichtigen und Reservisten (VIN-Code).
- Einige Felder wurden ebenfalls zusammengefasst oder getrennt
Die Wohnadresse muss nun in einem Feld angegeben werden – wahlweise entweder die gemeldete/registrierte oder die tatsächliche Wohnadresse.
Außerdem gab es zuvor unter der tabellarischen Form der Liste eine gesonderte Auflistung von Informationen für folgende Kategorien:
- Wehrpflichtige und Reservisten Offiziere
- Wehrpflichtige und Reservisten des Mannschafts-, Unteroffiziers- und Unteroffizierskorps
- Wehrpflichtige
so gibt es nun eine Liste mit Informationen, die in den Aufzeichnungen der persönlichen Militärregister von Wehrpflichtigen, Wehrpflichtigen und Reservisten angegeben werden.
Somit müssen ab dem 31. Juli 2025 die Listen der persönlichen Militärregistrierung nach dem neuen Formular ausgefüllt werden.
Der nächste Ausdruck und die Genehmigung der Listen nach dem neuen Formular zum Stand vom 1. Januar müssen jedoch bis zum 25. Januar 2026 erfolgen.
Die Verordnung Nr. 1487 enthält keine Übergangsbestimmungen, daher ist wie folgt vorzugehen:
• Erstellen Sie neue Listen (unter Berücksichtigung der oben genannten Änderungen)
• bewahren Sie die alten Listen drei Jahre lang auf.
Aufhebung der konsolidierten Listen: Was muss nicht mehr eingereicht werden?
Anhang 6 zur Verordnung Nr. 1487, der die konsolidierte Liste der Bürger enthielt, die zur Wehrpflicht registriert werden müssen und die jedes Jahr bis zum 1. Dezember beim TZR (Territoriales Zentrum für Rekrutierung) und SU (Soziale Unterstützung) eingereicht werden musste, wurde gestrichen. Daher muss diese Liste nun nicht mehr eingereicht werden, sodass die für die Führung der Wehrpflichtigenliste zuständigen Personen am Jahresende einen Bericht weniger erstellen müssen.
Änderungen bei der Aufbewahrung von Dokumenten und der Erstellung von Akten
- Erstellung von Listen in einer Akte
Wir weisen darauf hin, dass vor der Änderung von Punkt 37 der Verordnung Nr. 1487 die Akte, in der die Kopien der Wehrdienstunterlagen von Wehrpflichtigen, Wehrpflichtigen und Reservisten aufbewahrt wurden, separat für jede der vier Gruppen (sofern vorhanden) angelegt wurde. Das heißt, früher wurde für jede Gruppe eine Akte angelegt, in der eine separate Liste und Kopien der Wehrpapiere aufbewahrt wurden.
Ab dem 31. Juli 2025 müssen alle Dokumente in einer Akte mit allen diesen Listen aufbewahrt werden, in der auch alle Kopien der Wehrpapiere aufbewahrt werden.
Es stellt sich jedoch die Frage: Wird nun nur noch eine einzige Liste der persönlichen Militärregistrierung für alle Wehrpflichtigen, Wehrdienstleistenden und Reservisten gleichzeitig geführt, d. h. ohne Aufteilung in Gruppen? Allerdings ist Punkt 36 der Verordnung Nr. 1487 unverändert geblieben, d. h. darin ist nach wie vor die Führung von Listen der persönlichen Wehrpflichtigen in vier Gruppen vorgesehen, wie es zuvor der Fall war.
Derzeit liegen bereits entsprechende Erläuterungen des Verteidigungsministeriums und des TZR vor (Schreiben des TZR der Stadt Kiew vom 07.08.2025 Nr. 11/13455 und Schreiben des Verteidigungsministeriums vom 08.08.2025 Nr. 321/ВихЗПІ/ 218.) liegen bereits entsprechende Erläuterungen vor, dass die Registrierung weiterhin getrennt nach den vier genannten Gruppen erfolgen soll, diese jedoch in einem einzigen Fall zusammengefasst und gemeinsam aufbewahrt werden sollen. Wenn Sie sowohl Offiziere als auch Mannschaften, Wehrpflichtige und wehrpflichtige Frauen haben, müssen Sie vier separate Listen führen, die nach dem Ausdrucken und Unterzeichnen Anfang 2026 zusammen mit Kopien der Wehrpapiere in einem Fall aufbewahrt werden.
- Änderung hinsichtlich der Führung von Akten über ausgeschiedene und aus dem Wehrdienst entlassene Personen
Mitteilung des TZR: Wie man das Fehlen von Informationen angibt
Die nächste Änderung sieht vor, dass bei fehlenden Angaben in den Spalten 3, 8, 13–16 des Anhangs 5 zur Verordnung Nr. 1487 im Militärregistrierungsdokument dies in der Mitteilung über die Ernennung/Entlassung aus dem Amt, die an das TZR und die SU gesendet wird, angegeben wird. Wir weisen darauf hin, dass die Angaben zum Ausfüllen der Listen gemäß Anhang 5 und der Mitteilungen gemäß Anhang 4 aus dem Reisepass und dem Wehrdienstausweis zu entnehmen sind. Sind diese Angaben nicht vorhanden, muss der Arbeitgeber deren Fehlen in der Mitteilung vermerken.
Öffnet man jedoch Anhang 4, so stellt man fest, dass das Formular des Anhangs keine entsprechenden Felder zum Ausfüllen aller erforderlichen Informationen enthält.
Während das Fehlen des Dienstgrades und der militärischen Fachrichtung in Anhang 4 vermerkt werden kann, da dort entsprechende Felder vorhanden sind, gibt es für die Angabe anderer erforderlicher Informationen keine solchen Felder.
Wir sind der Ansicht, dass in Fällen, in denen es nicht möglich ist, das Fehlen der erforderlichen Informationen im Formular von Anhang 4 anzugeben, ein Begleitschreiben verfasst werden kann, in dem alle fehlenden Informationen gemäß den Anforderungen der Anmerkung zu Anhang 5 angegeben werden sollten.
Wenn beispielsweise ein Wehrpflichtiger eingestellt wird, der im Wehrdienstregister einen Dienstgrad und eine Dienststellung hat, aber keine Reservierung, keinen Aufschub, keine Angaben zum Wehrdienst und keine Mobilisierungsanordnung, werden in Anhang 4 die vorhandenen Angaben ausgefüllt und im Begleitschreiben wird das Fehlen weiterer Informationen vermerkt. Und zwar:
In Übereinstimmung mit den Anforderungen der Anmerkung 1 zu Anhang 5 der Verordnung Nr. 1487 teilen wir zusätzlich mit, dass in dem vom Wehrpflichtigen vorgelegten Wehrdienstdokument keine Angaben zu Reservierung, Aufschub, Ableistung des Wehrdienstes und Mobilisierungsanordnung enthalten sind.
Einberufungsbescheide per Post: neue Zustellungsordnung
Ab dem 31. Juli können die TZR Einberufungsbescheide per Post versenden. Ab sofort erhalten Personen, die aufgrund der Ergebnisse der Wehrtauglichkeitsprüfung zum Militärdienst einberufen werden, ihre Einberufung zum Dienstort nicht mehr nur persönlich, sondern sie kann auch per Post mit Zustellungsnachweis versandt werden.
Es handelt sich um sogenannte „Kampf”-Einberufungsbescheide, die Wehrpflichtigen, die bereits die VLC durchlaufen haben, zur sofortigen Einberufung zum Militärdienst im Zusammenhang mit der Mobilisierung zugestellt werden.
- Erhalt der Einberufung
- gegen persönliche Unterschrift;
- per Einschreiben (mit Beschreibung des Inhalts und Zustellungsnachweis) an die TZR und SU gesendet werden.
Die Vorladung der TZR wird von einem Mitarbeiter der Ukrposchta an die Adresse zugestellt, die der Wehrpflichtige bei der Überprüfung seiner Daten angegeben hat. Wenn die Daten nicht überprüft wurden, kann die Vorladung an die Registrierungsadresse gesendet werden.
- Nicht erhaltene Vorladung oder Ablehnung derselben
Es ist wichtig zu beachten, dass bei ordnungsgemäßer Zustellung der Vorladungen der Wehrpflichtige als ordnungsgemäß über die Vorladung informiert gilt, auch wenn er den Brief nicht abholt und dieser mit einem entsprechenden Vermerk der Ukrposhta an das TZR und die SU zurückgeschickt wird.
Bei Verweigerung der Entgegennahme einer solchen Vorladung oder bei Nichtbefolgung der Aufforderung, sich zum in der Vorladung angegebenen Zeitpunkt und Ort zum Dienstort zu begeben, haften diese Personen gemäß Artikel 336 des Strafgesetzbuches der Ukraine.
Wenn die Vorladung nicht entgegengenommen wird, gilt sie dennoch als zugestellt, und wenn es sich um eine „Kampfvorladung” handelt, leitet die Polizei auf Antrag des TZR ein Strafverfahren ein. Das TZR trägt die Daten zur Fahndung in das Register „Oberig” ein und wendet sich an die Polizei.
Handelt es sich nicht um eine „militärische“ Vorladung, ist die Polizei berechtigt, die Person aufzuspüren und zum TZR zu bringen, um eine Geldstrafe zu verhängen.
Im Falle einer „militärischen“ Vorladung ist die Polizei verpflichtet, ein Strafverfahren einzuleiten, und die Person wird nicht nur in der Datenbank „Oberig“, sondern auch in der Datenbank des Innenministeriums zur Fahndung ausgeschrieben. Dies ist bereits eine strafrechtliche Fahndung.
Die Einleitung eines Strafverfahrens berechtigt die Polizei, Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen und in bestimmten Fällen sogar ohne richterliche Anordnung die Wohnung eines Bürgers zu betreten.
Daher wird Wehrpflichtigen empfohlen:
- dem TZR und dem SU eine Änderung des tatsächlichen Wohnsitzes mitzuteilen
- den Briefkasten zu überprüfen
- rechtzeitig einen Aufschub der Einberufung zu beantragen, wenn dafür Gründe vorliegen.
Automatischer Übergang vom Wehrpflichtigen zum Wehrpflichtigen
Gemäß den jüngsten Änderungen wird das TZR keine Bürger mehr zur Registrierung vorladen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und Wehrpflichtige waren. Die Information darüber, dass sie wehrpflichtig geworden sind, wird vom TZR automatisch in das Einheitliche staatliche Register der Wehrpflichtigen, Wehrpflichtigen und Reservisten eingetragen, wobei ihnen der Rang „Soldat (Matrose) der Reserve” mit der Angabe der 2. Kategorie zugewiesen wird. Somit haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Kategorie „Wehrpflichtiger” sofort in die Kategorie „Wehrpflichtiger” zu ändern und den entsprechenden Rang in der Liste anzugeben. Alle diese Daten müssen sofort in die Anwendung „Reserve+“ übertragen werden, und der Arbeitnehmer kann ein aktualisiertes elektronisches Wehrdienstdokument erstellen und es seinem Arbeitgeber zur Führung der persönlichen Wehrdienstakte vorlegen.
Schlussfolgerungen
- Seit dem 31. Juli gilt die neue Fassung der Listen zur persönlichen Wehrpflicht gemäß Anhang 5.
- Die Umstellung auf das neue Format der Listen sollte schrittweise erfolgen, damit sie bis Ende 2025 abgeschlossen ist. Es wird empfohlen, bereits jetzt mit der Aktualisierung zu beginnen, um zu zeigen, dass das Unternehmen mit der Umsetzung der neuen Anforderungen begonnen hat.
- Von nun an müssen die Listen der persönlichen Wehrpflichtigen in einem Ordner zusammengefasst und zusammen mit Kopien der Wehrpflichtunterlagen aufbewahrt werden.
- Die Regeln für die Wehrpflichtregistrierung wurden aktualisiert, daher muss dies auch auf der Informationstafel des Unternehmens aktualisiert werden.
- Bei der Einstellung oder Entlassung von wehrpflichtigen Mitarbeitern müssen dem TZR Informationen über den Dienstgrad, die VOS, die Reservierung, die Zurückstellung, den Wehrdienst und die Mobilisierungsanordnung oder das Fehlen solcher Daten mitgeteilt werden.
- Die konsolidierte Liste der Bürger, die zur Wehrpflichtigenregistrierung verpflichtet sind und die jedes Jahr bis zum 1. Dezember beim TZR und SU eingereicht wurde, wurde abgeschafft.
- Ab sofort kann der TZR „Kampf”-Einberufungen per Post versenden.
- Bürger, die das 25. Lebensjahr vollendet haben und Wehrpflichtige waren, müssen nicht mehr zum TZR gehen, um sich als Wehrpflichtige registrieren zu lassen, da dies nun automatisch erfolgt.
Zusammenfassend ist anzumerken, dass die Änderungen im Verfahren der militärischen Registrierung von Unternehmen und Wehrpflichtigen Aufmerksamkeit und einen verantwortungsvollen Umgang mit der Aktualisierung von Informationen sowie die Einhaltung der festgelegten Regeln erfordern. Weitere Informationen zu einzelnen Aspekten der aktualisierten Verordnung Nr. 1487, insbesondere zu den neuen Anforderungen an medizinisches Personal.
Das Team von BDO in der Ukraine ist bereit, Sie bei der Einführung elektronischer Dokumente zu unterstützen, was die Registrierung erheblich vereinfacht, aber gleichzeitig verpflichtet, rechtzeitig auf neue gesetzliche Anforderungen zu reagieren. Es ist wichtig, eine kontinuierliche Kommunikation zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und zuständigen/kontrollierenden Behörden sicherzustellen, um unvorhergesehene Folgen und Verstöße zu vermeiden. Die rechtzeitige Übertragung von Daten in elektronische Systeme und die Anpassung an Änderungen tragen zu einer effizienten und transparenten Führung der persönlichen Militärunterlagen in Unternehmen bei.
Wenden Sie sich an uns, und unsere Spezialisten werden Ihnen dabei helfen, Risiken zu vermeiden und die Prozesse in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu organisieren.