Internationale Nachrichten zur Unternehmensbesteuerung

Ausgabe 2 – April 2026

Ausgabe 2 – April 2026


Unsere April-Ausgabe beginnt mit einem Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich Handel und Zölle. Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments ist das Handelsabkommen zwischen der EU und den USA nun in die Phase der interinstitutionellen Verhandlungen mit dem Rat der EU übergegangen. Wir untersuchen die Auswirkungen der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten, mit der die von Präsident Trump verhängten IEEPA-Zölle für nichtig erklärt wurden, und legen dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Folgen für die betroffenen Unternehmen, einschließlich der Möglichkeit von Zollrückerstattungen und der Verfahrensschritte, die Unternehmen möglicherweise einleiten müssen. Zudem bewerten wir die Auswirkungen der Entscheidung auf australische Unternehmen, die in die USA exportieren oder dort tätig sind. 

Die elektronische Rechnungsstellung entwickelt sich weltweit weiter: Eine Reihe von Ländern (insbesondere Botswana, Gabun, Nigeria und Gambia) führt entsprechende Systeme ein oder plant deren Einführung, und auch in Irland, Singapur, Spanien und den Vereinigten Arabischen Emiraten finden weitere Entwicklungen in diesem Bereich statt.

Auch die Rechtsprechung spielt eine wichtige Rolle. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat zu mehreren wichtigen Fragen Klarstellungen getroffen, insbesondere hinsichtlich des Geltungsbereichs des „Standstill-Prinzips“, des Rechts auf Vorsteuerabzug, wenn Rechnungen erst nach Durchführung eines steuerpflichtigen Umsatzes eingegangen sind, jedoch vor Ablauf der Frist für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung, sowie hinsichtlich der Grenzen der Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung im Rahmen des Kostenaufteilungsmechanismus.  

Weitere Informationen zu diesen und anderen Themen finden Sie in unserer April-Ausgabe, und die BDO Indirect Tax News wird Ihnen als zuverlässige Quelle für aktuelle Analysen und praktische Erkenntnisse dienen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website → BDO Global

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an BDO in der Ukraine – wir helfen Ihnen gerne weiter.


Quelle: BDO Global

Ansprechpartner