Ausgabe 55 – Juni 2026
Diese Ausgabe der „Transfer Pricing News“ fasst die wichtigsten Entwicklungen zusammen, die das globale Verrechnungspreisrisiko, die Anforderungen an die Dokumentation und die Ergebnisse der konzerninternen Preisgestaltung prägen:
- Australien: Jüngste Aktualisierungen der Leitlinien zu Verrechnungspreisen für Inbound-Vertriebsvereinbarungen erweitern den Begriff des „Inbound-Vertriebshändlers“, überarbeiten die Richtwerte für die erwartete operative Marge und führen eine neue Kategorie der „weißen Zone“ ein, wodurch berechtigte Steuerpflichtige von der Standard-Risikobewertung ausgenommen werden können.
- EU: Der EuGH schafft lang erwartete Klarheit hinsichtlich der mehrwertsteuerlichen Behandlung von konzerninternen Verrechnungspreisanpassungen und bestätigt, dass Preisanpassungen zum Jahresende nicht automatisch eine Gegenleistung für Dienstleistungen darstellen, es sei denn, es besteht ein gegenseitiges Rechtsverhältnis.
- Luxemburg: Das Verwaltungsgericht bekräftigt, dass garantieähnliche Unterstützungsleistungen eine Vergütung zu marktüblichen Bedingungen rechtfertigen und keine vollständige Umverteilung der Finanzierungserträge erfordern, sofern keine Anhaltspunkte für eine Kontrolle über zentrale Finanzierungsfunktionen vorliegen.
- Neuseeland: Die Steuerbehörde „Inland Revenue“ legt die Messlatte für die Verrechnungspreisdokumentation höher und signalisiert damit im Rahmen ihres mehrjährigen Programms zur Einhaltung der Verrechnungspreisvorschriften gesteigerte Erwartungen hinsichtlich der Lokalisierung und der Qualität der Nachweise.
- Vereinigte Arabische Emirate: Wirtschaftliche Veränderungen veranlassen multinationale Unternehmen dazu, die Zuordnung von Gewinnen, Kosten und Risiken über verschiedene Rechtsordnungen hinweg neu zu bewerten.
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Quelle: BDO Global