Ausgabe 3/2026 – Juli 2026
In der Juli-Ausgabe 2026 der „Indirect Tax News“ werden Entwicklungen hervorgehoben, die auf eine Neuausrichtung der globalen Landschaft im Bereich der indirekten Steuern hindeuten: Die Behörden verschärfen die Rahmenbedingungen, modernisieren die Compliance und legen verstärkt den Fokus auf die wirtschaftliche Substanz. Jüngste Entwicklungen – von Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung über Reformen der Umsatzsteuer-Gruppierung bis hin zu sich wandelnden Auslegungen der Vorschriften für Vermittler – unterstreichen einen klaren Trend: Die umsatzsteuerlichen Ergebnisse werden zunehmend davon bestimmt, wie Unternehmen tatsächlich agieren, und nicht davon, wie Vereinbarungen formuliert sind.
- In den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) hat das Finanzministerium einen besonnenen Schritt unternommen und die Frist für die Ernennung als „Accredited Service Provider“ für Großsteuerzahler bis zum 30. Oktober 2026 verlängert, während der Starttermin für die elektronische Rechnungsstellung am 1. Januar 2027 beibehalten wurde. Die Verlängerung bietet zusätzliche Vorbereitungszeit, stellt jedoch keinen Aufschub dar – Systemaktualisierungen, Prozessumgestaltungen und die Datenbereitschaft bleiben entscheidende Prioritäten, da bei verspäteter oder unvollständiger Umsetzung Strafen drohen.
- Botswana steht vor der umfangreichsten Mehrwertsteuerreform seit Jahren. Ab dem 1. Juni 2026 fallen digitale Fernleistungen uneingeschränkt unter die Mehrwertsteuer, staatliche Stellen und große, nicht registrierte Unternehmen unterliegen der Reverse-Charge-Regelung, und elektronische Registrierkassen werden für alle Mehrwertsteuerpflichtigen verpflichtend. Da die Registrierungsfristen bereits laufen, bleibt den Unternehmen nur ein enges Zeitfenster, um ihre Systeme und Prozesse anzupassen.
- Deutschland bereitet eine strukturelle Neugestaltung der Umsatzsteuer-Gruppierung vor. Der derzeit in der Konsultationsphase befindliche Jahressteuergesetzentwurf 2026 würde die automatische Bildung einer „Organschaft“ durch eine ausdrückliche Erklärungspflicht ersetzen und die Teilnahmeberechtigung von Personengesellschaften bestätigen, wodurch die innerstaatlichen Vorschriften an die jüngsten Entscheidungen der EU und des Bundesfinanzhofs angepasst würden. Im Falle einer Verabschiedung würde die neue Regelung ab 2029 in Kraft treten, was zwar Klarheit schaffen, aber auch eine proaktive Steuerung auf Konzernebene erfordern würde.
- In Spain, recent decisions of the General Directorate of Taxes and the Central Economic-Administrative Court reinforce a substance-driven approach to VAT exemptions and special regimes. Whether in healthcare, financial services or business transfers, the authorities continue to prioritise economic reality over contractual form—an approach increasingly mirrored across Europe.
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Quelle: BDO Global