Unsere Experten können die Lohnabrechnung und die entsprechenden Steuern und Abgaben berechnen sowie die obligatorischen Berichte für die staatlichen Behörden erstellen und einreichen.
Dienstleistungen im Bereich der Lohnabrechnung umfassen:
- Durchführung der Lohnabrechnung zweimal pro Monat (Vorauszahlung und Endabrechnung);
- Berechnung weiterer Zahlungen, die im Arbeitsvertrag oder im geltenden Vergütungssystem vorgesehen sind (Prämien, Überstunden, sonstige Ausgleichszahlungen usw.);
- Berechnung von Zahlungen auf der Grundlage des Durchschnittsverdienstes (Urlaubsgeld, Krankengeld usw.);
- Durchführung der endgültigen Abrechnungen bei der Entlassung von Mitarbeitern;
- Berechnung von Steuern und Abgaben auf Vergütungen von Einzelpersonen, die auf der Grundlage zivilrechtlicher Verträge arbeiten;
- Berechnung der Einkommensteuer der Einzelpersonen bei der Gewährung zusätzlicher Leistungen an Einzelpersonen;
- Erstellung von Abrechnungsunterlagen, Abrechnungsblättern und deren Übermittlung an die Mitarbeiter;
- Erläuterungen zur Berechnung von Löhnen und Steuern;
- Erstellung und Einreichung der vorgeschriebenen Berichte an staatliche Behörden;
- Erstellung von Bankdaten für die Überweisung der Löhne an die Mitarbeiter;
- Sammlung aller für die Lohnabrechnung erforderlichen Unterlagen;
- Erstellung detaillierter Berichte über Löhne, Steuern und sonstige Abgaben;
- Erstellung eines Berichts über die Buchungen zum weiteren Upload in das Buchhaltungssystem des Kunden;
- Erstellung von Unterlagen für Steuerprüfungen.
Personalverwaltungsdienstleistungen umfassen unter anderem:
- Entwicklung oder Anpassung von Arbeitsverträgen, Stellenbeschreibungen, internen Vorschriften zu Vergütungen, Prämien und internen Ordnungen;
- Registrierung von Neueinstellungen und Kündigungen;
- Erstellung von Personalunterlagen für ausscheidende Mitarbeiter;
- Führung von Verzeichnissen über interne Anordnungen/Personalunterlagen;
- Ausfüllen von Stundenzetteln;
- Bearbeitung von Krankmeldungen, Vorbereitung von Anträgen auf Erstattung von Krankengeld durch die staatliche Sozialversicherung;
- Erstellung von Arbeitsbescheinigungen und/oder Einkommensbescheinigungen auf Antrag der Mitarbeiter;
- Eintragung von Vermerken in Arbeitsbücher;
- Anlegen von Personalakten für Mitarbeiter;
- Erstellung weiterer Personalunterlagen.